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   LG Oldenburg, 29.12.1989 - 1 T 1056/89   

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https://dejure.org/1989,6532
LG Oldenburg, 29.12.1989 - 1 T 1056/89 (https://dejure.org/1989,6532)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 29.12.1989 - 1 T 1056/89 (https://dejure.org/1989,6532)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Dezember 1989 - 1 T 1056/89 (https://dejure.org/1989,6532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Räumungsklage wegenübermäßigen Alkoholkonsums und körperlicher Misshandlung; Verzicht auf Vollstreckung des Räumungstitels bei geschlechtlichem Verkehren der Parteien; Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ; Erlassvertrag durch schlüssiges Handeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsklage wegenübermäßigen Alkoholkonsums und körperlicher Misshandlung; Verzicht auf Vollstreckung des Räumungstitels bei geschlechtlichem Verkehren der Parteien; Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ; Erlassvertrag durch schlüssiges Handeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 590
  • FamRZ 1990, 1233
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei

    Auszug aus LG Oldenburg, 29.12.1989 - 1 T 1056/89
    Gestützt auf die Behauptung, der Kläger trinke übermäßig Alkohol und mißhandele sie, erhob die Beklagte im Januar 1989 Klage und erstritt das am 26. Mai 1989 verkündete Urteil (3 C 6/89 AG Nordenham), durch das der Kläger zur Räumung der Wohnung verurteilt wurde.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91

    Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich

    In einem Fall, in welchem dem - später ungetreuen - Schwiegersohn der Miteigentumsanteil an einem Grundstück zugewendet worden war, hat das OLG Hamm (in FamRZ 1990, 1233; vgl. hierzu auch Borch in FamRZ 1991, 568 und Seutemann in FamRZ 1992, 544) einen Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB für gegeben gehalten und eine - durch das Scheitern der Ehe verfehlte - Zweckschenkung angenommen, weil es naheliege, daß der Schwiegervater den nicht erbberechtigten Schwiegersohn nur aufgrund der Erwartung bedacht habe, dessen Ehe mit der Tochter werde auf Dauer Bestand haben und somit die Schenkung der Tochter wirtschaftlich in derselben Weise zugute kommen wie aufgrund einer ihr selbst erbrachten Schenkung.

    In den genannten Fällen, in denen im Verhältnis Kind-Schwiegereltern infolge gescheiterter Ehe der Kinder die Geschäftsgrundlage entfallen war (vgl. einerseits OLG Karlsruhe in NJW 1989, 2136 und andererseits OLG Düsseldorf in NJW 1989, 908, OLG Hamm in FamRZ 1990, 1233 und OLG Oldenburg in NJW 1992, 1461 ), ging es um die Rückgewähr- und Rückabwicklungsansprüche der Schwiegereltern.

  • OLG Köln, 10.11.1993 - 27 U 220/92

    Schenkung Bereicherung Zweckverfehlung

    Der lebenslange Vorbehalt von Nutzungsrechten an dem übertragenen Grundbesitz für den Kläger und dessen Ehefrau ist eine typische Ausgestaltung bei einer Vorwegnahme der Erbfolge (vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 1233).

    Bereits die Vorwegnahme der Erbfolge legt die Annahme nahe, daß die Beklagte, die selbst nicht erbberechtigt war und die in dem Vertrag zudem ausdrücklich als "Schwiegertochter" bezeichnet ist, nur aufgrund der Erwartung bedacht wurde, daß ihre Ehe mit dem Sohn der Veräußerer auf Dauer Bestand haben und diesem die Schenkung an sie mithin wirtschaftlich in derselben Weise zugute kommen werde wie aufgrund einer dem Sohn selbst zugewendeten Schenkung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 1233).

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